Die Stärke eines freiheitlichen Systems erkennt man oft daran, wie es seine Gegner oder besser gesagt seine Feinde, behandelt. Zuviel Toleranz und Nachsichtigkeit kann recht schnell dazu führen, daß sich die Feinde der Freiheit, durch das Wegsehen ermutigt fühlen und Stück für Stück, die bewusste oder unbewusste Blindheit des Systems, gegenüber den Feinden der Freiheit, dazu benutzen, die Freiheit und Toleranz dieses System, zu Gunsten der Errichtung der Tyrannei und der Intoleranz, abzuschaffen.
Dieses Phänomen ist aus der Weimarer Republik bekannt, als die rechten Feinde der Republik mit großer Milde und Nachsicht rechnen konnten, wenn sie sich vor Gericht verantworten mussten. Wenn! Oftmals kam es gar nicht zu Gerichtsverfahren und die Feinde der Freiheit konnten ihr zerstörerisches Werk mit dem Segen der Justiz fortführen.
Ich möchte dem Landgericht Oldenburg ja nicht unterstellen, daß sie auf einem Auge blind sind und die Gefahr verkennen, die von den islamistischen Fanatikern ausgeht. Aber die Entscheidung gegen den Betreiber des Muslim-Markt die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen, verdient es näher betrachtet zu werden. Dr.Yavuz Özoguz muss jetzt wohl nicht mehr mit einer Verurteilung wegen des “angeblichen” Mordaufruf gegen den als Islamkritiker bekannten Dr. Hans-Peter Raddatz. Folgend werde ich mich der umfangreichen Begründung des Landgericht Oldenburg auseinandersetzen.
Die Begründung des Landgerichts Oldenburg ist recht drollig und man könnte durchaus über einige Passagen der Ablehnungsbegründung lachen, aber das Lachen gefriert einem sofort, wenn man die Konsequenzen bedenkt, die sich aus dieser Entscheidung ergeben.
Die Anklage warf Dr. Yavuz Özoguz, dem BandenChef des “Muslim-Markt” vor, am 12.09.2005 im dortigen Forum folgenden gegen Dr. Hans-Peter Raddatz gerichteten “Mordaufruf”, als “Gebet” getarnt, verfasst zu haben:
Lassen Sie uns doch gemeinsam folgendes Gebet beten: Wenn der Islam so ist, wie Raddatz es immer wieder vorstellt, dann möge der allmächtige Schöpfer alle Anhänger jener Religion vernichten ! Und wenn Herr Raddatz ein Hassprediger und Lügner ist, dann möge der allmächtige Schöpfer ihn für seine Verbrechen bestrafen und diejenigen, die trotz mehrfacher Hinweise auf die verbreiteten Unwahrheiten von Raddatz immer noch darauf bestehen, auch.
Mit “der allmächtige Schöpfer” soll wohl das angeblich existierende höhere Wesen gemeint sein, daß die Anhänger des angeblichen “Propheten Mohammed”, als “allah” bezeichnen.
In gewohntem Juristendeutsch werden die Kriterien über die Straffälligkeit des Aufrufs dargelegt und “unter Berücksichtigung dieser Auslegungskriterien kann aus der Äußerung des Angeschuldigten nicht zwingend – nicht einmal mit überwiegender Wahrscheinlichkeit – auf eine Aufforderung seinerseits zur Begehung eines Mordes an Herrn Dr. Raddatz oder überhaupt zu Gewalttaten an dessen Person geschlossen werden. Der Wortlaut der Äußerung gibt die von der Staatsanwaltschaft vorgenommene Deutung dahingehend, dass gläubige Muslime zur Tötung des Islamkritikers Dr. Raddatz aufgefordert werden sollen, zunächst einmal nicht her.“
Zunächst… So handelt es sich nach Meinung des Gerichts um ein Gebet, indem “zwar von “vernichten” und “bestrafen” die Rede” ist, “jedoch soll dies – nach den Worten des Beschuldigten – dem “allmächtigen Schöpfer” zukommen.“
Zwei Islamwissenschaftler kommen “in ihren der Staatsanwaltschaft zugeleiteten Schriften ohne weiteres zu der Erkenntnis, dass die Erklärung im Internet als Aufruf zum Mord zu verstehen sei. Ihre Ausführungen sind aber als Beweismittel in diesem Verfahren nicht geeignet, da sie nicht als Gutachten, sondern als Stellungnahmen bzw. Meinungsäußerungen zu der Erklärung des Angeschuldigten zu qualifizieren sind.“
Also zwei renommierte Islamwissenschaftler sollten doch schon ein fundiertes Gutachten abgeben können, da sie ja schliesslich Wissenschaftler sind und zum Thema Islam einiges an Fachwissen angehäuft haben dürfen. Warum also werden die Erklärungen der beiden ausgewiesenen Experten nicht als Gutachten zugelassen? Dafür werden zwei Gründe angeführt. Der eine ist eher formaljuristischer Natur und da ich kein Jurist bin, kann ich nicht beurteilen, ob das eine besonders glaubwürdige Begründung ist oder ob es sich um einen vorgeschobenen Grund handelt: “So sind die vorgenannten Islamwissenschaftler nicht von der Staatsanwaltschaft beauftragt worden, sondern haben sich offensichtlich auf Betreiben des Anzeigeerstatters Dr. Raddatz zur Akte gemeldet.” Das erscheint etwas merkwürdig. Denn schliesslich ist es doch in vielen Verfahren so, daß jede Seite ihre eigenen Experten und Gutachter benennt. Aber das ist noch nicht alles. Das beste kommt noch: “Des weiteren lassen ihre Stellungnahmen das einem Gutachten abzuverlangende Maß an Neutralität vermissen, da die Äußerungen der Verfasser unschwer erkennen lassen, in wessen Lager sie stehen.“
Also wirft das Gericht den verhinderten Gutachtern vor, daß sie in einem bestimmten Lager stehen, daß wohl dem Islam kritisch gegenüber steht und von daher gar nicht neutral sein kann, denn “einerseits wird der Anzeigeerstatter Dr. Raddatz als einer “der profiliertesten Kritiker des Islam” bezeichnet, andererseits ist von einer dem Koran immanenten “generellen Gewaltlizenz gegen den Nichtislam” sowie davon die Rede, dass hier “Felder der Gewalt” vorbereitet würden, auf denen der Angeschuldigte sozusagen “als Pionier” tätig sei.“
Wer als Islamwissenschaftler das Gewaltpotenzial des Islam hervorhebt, der kommt als “neutraler” Gutachter nicht mehr in Frage. So die Logik des Gerichts, die man auch als Gütesiegel für die totale Friedfertigkeit des gesamtem Islam ansehen könnte. Denn die Staatsanwaltschaft hat seine eigenen “neutralen” Islamwissenschaftler herangezogen, denn “nach den Ausführungen seitens des Bundeskriminalamtes ist die betreffende Äußerung des Angeschuldigten nicht als Mordaufruf, sondern als sog. Mubahala zu werten.“
Was zur Hölle ist eine Mubahala? Davon habe ich ehrlich gesagt noch nie etwas gehört. Aber das Gericht war gleich so freundlich mitzuteilen was eine Mubahala ist:
Hierbei handele es sich um eine Verwünschungsformel, die in der arabisch-islamischen Kultur im Alttag weit verbreitet sei und anwendet werde, wenn es gelte, die eigene Position zu stärken, die eigene Glaubwürdigkeit zu erhöhen oder eigenen Behauptungen Nachdruck zu verleihen. Eine derartige Verwünschung impliziere den Wunsch, denjenigen, der im Unrecht sei, mit der Bestrafung Gottes zu verfluchen. Der Vollzieher dieser Strafe solle allein der allmächtige Gott sein, der einer menschlichen Assistenz nicht bedürfe.
Der Muslim-Markt und seine Hintermänner können so viele Mubahala aussprechen wie sie wollen, aber weder ihre Glaubwürdigkeit, noch ihre Position wird dadurch irgendwie gestärkt. Der Trick mit der Mubahala ist ja, daß auf den ersten Blick die Bestrafung durch das angebete höhere Wesen erfolgen soll, aber wie wir wissen, gibt es genug Muslime, die sich als Werkzeug Gottes betrachten und seinen vorgeblichen Willen auf Erden vollstrecken wollen. Auch befindet sich, objektiv betrachtet, Herr Raddatz ja nicht so im Unrecht, sondern er legt den Finger in die Wunde des Islam. Diese Wunde ist die ständige Bereitschaft im Namen der Religion Gewalt, nicht nur gegen Ungläubige, anzuwenden. Die Gewaltwelle auf Grund der dänischen Mohammed-Karikaturen ist nur ein Beispiel unter vielen. Denken wir an Bali, New York, Madrid, London und all die anderen Ort an denen der islamistische Terror gegen die westliche Welt und ihre Werte wütete.
Interessanterweise hat das “Gericht keine Bedenken, diese von der Staatsanwaltschaft eingeholte Stellungnahme des Bundeskriminalamtes vom 14.10.2005 als Gutachten zu werten und seine Verfasser als Sachverständige einzuordnen. Der Auffassung der Staatsanwaltschaft, dass es sich bei ihnen lediglich um Personen handele, die sich selbst als Islamwissenschaftler bezeichneten und deren Stellungnahme den Anforderungen wissenschaftlicher Begutachtung nicht gerecht werde, vermag die Kammer sich nicht anzuschließen.“
Hat das Gericht also den Hintergrund dieser “Islamwissenschaftler” des BKA überprüft oder hat es sich auf die Annahme verlassen, daß das BKA stets im Recht ist? Denn die Begründung warum die Stellungnahme des BKA als zulässiges Gutachten zu werten ist, liest sich recht lustig. Es gibt also in Deutschland immer noch den naiven Glauben, daß Behörden immer richtig liegen und vor allem stets durch Fachwissen und Kompetenz glänzen. Denn das Gericht erkennt im BKA eine fast unfehlbare Instanz:
Zum einen kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Bundeskriminalamt, das nicht selten zur Verfolgung von Straftaten auf die Würdigung von Sachverhalten unter islam-politischen Gesichtspunkten angewiesen ist, lediglich “selbsternannte Islamwissenschaftler” beschäftigt.
Na, dann…
Des weiteren ist nicht einzusehen, aus welchem konkreten Grund den Ausführungen des seitens des Bundeskriminalamtes erstellten Gutachtens, das sich mit der zu beurteilenden Textpassage vor dem Hintergrund des arabisch-islamischen Kulturkreises sowie einzelner Verse des Korans auseinandersetzt, kein wissenschaftlicher Stellenwert soll beigemessen werden können.
Nun ja, wenn die “Islamwissenschaftler” des BKA eine genau gegenteilige Ansicht zu den von Raddatz beauftragten echten Islamwissenschaftlern haben, dann stehen sie doch im entgegengesetzen Lager zu den oben als nicht neutrale Gutachter bezeichneten. Also sind sind diese doch auch nicht neutral? Das Gericht führt dann ausführlich aus, warum das alles ja gar nicht schlimm war:
Schließlich ist die vom Bundeskriminalamt vorgenommene Auslegung der Äußerung des Angeschuldigten unter Berücksichtigung des Kontextes, in dem sie erfolgte, nicht völlig abwegig. Mit seiner Äußerung wendete sich der Angeschuldigte am 09.09.2005 auf besagter Internet-Plattform an einen Teilnehmer des Internetforums, mit dem er sein geraumer Zeit eine Diskussion zum Thema Islam geführt und den er aufgrund dessen scharfer Kritik aufgefordert hatte, aus dem Forum auszuscheiden. Daraufhin hatte der Angeschuldigte von dem betreffenden Forumsteilsnehmer ein an ihn persönlich gerichtetes “Abschiedsstatement” erhalten, in dem dieser u. a. ein kritisches Zitat aus einem Buch des Herrn Dr. Raddatz anführte. Als Antwort verfasste der Angeschuldigte eine an den Forumsteilnehmer persönlich gerichtete E-Mail, welche die hier zu untersuchende Textpassage enthält, die mit den Worten eingeleitet wird: “Wir machen Ihnen einen einfachen Vorschlag, wie Sie für sich ihre eigene Glaubwürdigkeit prüfen können: Lassen Sie uns doch gemeinsam folgendes Gebet sprechen: . . . ” Vor diesem Hintergrund und in diesem inneren Zusammenhang erscheint die seitens des Bundeskriminalamtes vorgenommene Interpretation einer Mubahala, mit welcher der Verwender die eigene Position zu stärken und die eigene Glaubwürdigkeit zu erhöhen trachtet, keineswegs ausgeschlossen. Die Äußerung erfolgte im direkten Meinungsaustausch mit einem Teilnehmer des Internetforums; weder sie noch die gesamte E-Mail an diesen Teilnehmer enthalten Formulierungen, die einen an eine Vielzahl von Interneteilnehmern gerichteten Appell erkennen lassen. Der Tatbestand des § 111 StGB erfordert aber gerade den appellativen Charakter der Äußerung; d. h. erkennbar werden muss der Wille, die Erklärungsadressaten unmittelbar zur Begehung einer Straftat zu bringen (Bosch im Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, § 111 Rdnr. 7, 8 ). An diesem Erfordernis bestehen aufgrund des oben dargelegten gesamten Kundgabezusammenhangs Zweifel.
Natürlich ist jedes Posting im Forum des Muslim-Markt an eine breite Öffentlichkeit gerichtet. Selbst wenn es sich um eine Art offener Brief handeln sollte. Das Gericht schreibt von einer “öffentlichen E-Mail” an einen kritischen Forumsteilnehmer und merkt an: “Zudem kann nicht außer Acht gelassen werden, dass der Angeschuldigte wenige Tage nach der öffentlichen E-Mail an den kritischen Forumsteilnehmer, nämlich am 15.09.2005, in dem Internetforum “muslim-markt” eine Erklärung abgab, in der er die von ihm veröffentlichte Textpassage mit dem Mubahala-Prinzip erläuterte und sich eindeutig von einem Mordaufruf distanzierte.“
Man macht also nachträglich aus einer verklausulierten Morddrohung eine Verwünschung und distanziert sich dann, von der, angeblich nicht vorhandenen, Mordrohung und kann sich so der Absolution, nicht nur des angebeteten höheren Wesens, sondern auch eines deutschen Gerichts, sicher sein. Wenn ich also schreibe, daß der Hetzer vom Muslim-Markt beim Scheissen vom göttlichen Blitz getroffen werden sollte, dann ist das eine Verwünschung, die in meinem Milieu üblich ist, um meiner Position mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen und ist dann sicherlich keine Aufforderung den angeblichen Hetzer, mittels Elektrizität, ins Paradies zu befördern. Man könnte auch soweit gehen und sagen, daß der Wunsch ein Feind möge, von einem höheren Wesen, ermordet werden, eine übliche Handlungsweise der Jünger Mohammeds sei. Damit wäre ja eindeutig bewiesen, daß der Islam wahrhaftig die Religion des Friedens ist. Man sollte daher die größten Islamisten der Welt für den Friedensnobelpreis vorschlagen und am besten diese Auszeichnung ausschliesslich an Muslime vergeben.
Hautpsache man veröffentlicht eine “Klarstellung” bevor man angezeigt wird:
Daher ist es überdies wenig wahrscheinlich, dass dem Angeschuldigten ein Vorsatz zu einer öffentlichen Aufforderung zum Mord oder einer anderen Gewaltstraftat an Herrn Dr. Raddatz wird nachgewiesen werden können, zumal der Angeschuldigte diese öffentliche “Klarstellung” veranlasste, bevor gegen ihn durch Herrn Dr. Raddatz Anzeige erstattet und ein Strafverfahren eingeleitet worden war.
Die letzen Zweifel konnte dann ein Experte vom Landesamt für Verfassungsschutz ausräumen:
Zwar kommt dieser Sachverständige zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der Ideologie des politischen Islams einerseits und der Person des Angeschuldigten, seiner religiös-politischen Einstellung, seiner gesellschaftlichen Stellung sowie der von ihm verfassten Schriften zur Fatwa des Khomeini und zur Ermordung des niederländischen Regisseurs van Gogh andererseits eine Auslegung im Sinne einer sog. Muhabala abwegig sei. Eine eindeutige Interpretation der Äußerung als Aufruf zu einem Mord bzw. einer Straftat ist jedoch den Ausführungen dieses Gutachters nicht zu entnehmen. Nach seiner Ansicht handele es zwar sich um eine gezielt auf Konkfliktschärfung und massive Einschüchterung des Kritikers gerichtete Formulierung sowie um eine Verbalattacke, die durch ihre Stigmatisierung einer bestimmten Person zum “Feind” des Islam geeignet sei, in bestimmten muslimischen Kreisen “Bestrafungsaktionen” auszulösen, deren Folgen nicht abzusehen seien. Diese Bewertung genügt jedoch nicht, um den Anforderungen an eine öffentliche Aufforderung zu einer Straftat gerecht zu werden. Denn es reicht nicht aus, dass durch befürwortende Erklärungen oder sogar berechnende Stimmungsmache ein psychisches Klima geschaffen wird, in dem Straftaten gedeihen können; erforderlich ist darüber hinaus das einer Aufforderung wesenseigene Element einer offenen und gezielten Einflussnahme auf die Willensentschließung Dritter (BGHSt 28, 312, 314; 32, 310, 313; Bosch im Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, § 111 Rdnr 8 m. w. N.).
Das Gericht findet es vollkommen rechtens, daß man sich “massive Einschüchterung” und die Stigmatisierung zum Feind des Islam gefallen lassen muss, auch und gerade, wenn die Kritik am Islam geeignet ist “in bestimmten muslimischen Kreisen “Bestrafungsaktionen” auszulösen, deren Folgen nicht abzusehen seien.“
Der Experte des LfV kommt zwar zu der Erkenntnis, “dass bei einer pluralen Ausgestaltung islamischen Seins auch entsprechend viele Interpretationen möglich seien.” Jedoch setzt sich das Gericht über solche Einwände geschickt hinweg.
Die von dem Angeschuldigten in der veröffentlichten E-Mail verwendeten Formulierungen “Lügner” und “Hassprediger” sind für sich genommen geeignet, den Anzeigeerstatter in seiner Ehre zu verletzen. Allerdings sind sie unter dem Gesichtspunkt der Wahrnehmung berechtigter Interessen bzw. der Verteidigung von Rechten gemäß § 193 StGB nicht strafbar. Es handelt sich hierbei um eine Meinungsäußerung im Rahmen öffentlicher und religiös-politischer Meinungsbildung, die dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Absatz 1 GG unterfällt. Dieses Grundrecht muss bei derartigem öffentlichen Meinungskampf grundsätzlich nur dann zurücktreten, wenn die Äußerung die Menschenwürde eines anderen antastet oder sich als Formalbeleidigung oder Schmähkritik darstellt. Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt.
Man darf seine politischen und religiösen Gegner also ungestraft als “Lügner” und “Hassprediger” bezeichnen, solange die Atmosphäre der Auseinandersetzung nur ordentlich angeheizt ist. Das die Menschenwürde von Raddatz hinter der Meinungsfreiheit zurücktreten muss, daran ist natürlich Raddatz schuld:
Der Anzeigeerstattter Dr. Raddatz hat als Islamwissenschaftler in zahlreichen Schriften oftmals harsche Kritik am Islam geübt. In dem im Internetforum “muslim-markt” durch einen Forumsteilnehmer veröffentlichten Zitat des Herrn Dr. Raddatz ist vom “Gewaltcharakter” des Islam und dem “Paranoia-System” der Muslime die Rede, die sich der “Techniken der Täuschung und Verschleierung” bedienten und denen die Fähigkeit zum Dialog abzusprechen sei. Die daraufhin von dem Angeschuldigten veröffentliche Antwort an den betreffenden Forumsteilnehmer, in dem der Anzeigeerstatter als Lügner und Hassprediger bezeichnet wird, ist zwar ausfällig und herabsetzend. Dies reicht jedoch im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung noch nicht aus.
Das ist mal eine tolle Logik: Wer den Friedenscharakter des Islam in Frage stellt, der muss eben damit rechnen, daß er massiver Einschüchterung, seitens der Jünger der selbsternannten Religion des Friedens, ausgesetzt wird. Das weiß man doch schon vorher und sollte sich danach nicht noch beschweren, denn in so einem Forum, daß von islamistischen Fundamentalisten betrieben wird, darf man sich eben nicht wundern, wenn die Menschenwürde hinter der Meinungsfreiheit der Feinde der Freiheit zurücktreten muss:
Unter Würdigung und Abwägung der konträren Interessen und Rechte und unter Berücksichtigung des Hintergrundes und des Forums, in dem die betreffende Äußerung erfolgt ist, wiegt die Beeinträchtigung des Herrn Dr. Raddatz nicht so schwer, als dass das Recht des Angeschuldigten auf Meinungsfreiheit dahinter zurücktreten müsste.
Da würden ja die Sektkorken beim Muslim-Markt knallen, wenn die Geschwister nicht auf Grund einer Anweisung des angebeteten höheren Wesens, nicht auf alle Dinge, die Spaß machen, verzichten müssten.
Da ist das Fazit des Landgerichts Oldenburg nur allzu verständlich:
Da nach alledem eine Verurteilung des Angeschuldigten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt wahrscheinlich ist, war die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen.
Weimarabien und seine Gerichte. Da werden Islamkritiker verurteilt und die islamistisch-fundamentalistischen Hetzer, erhalten durch ein deutsches Gericht und die “Islamwissenschaftler” des BKA, einen Freifahrtschein ihre Feinde mit dem Tode zu bedrohen oder wie die Anhänger der Religion des Friedens es nennen: Mubahala.












“Wenn der Islam so ist, wie Raddatz es immer wieder vorstellt, dann möge der allmächtige Schöpfer alle Anhänger jener Religion vernichten !”
Ich setze auf dieses Pferd..
Natürlich sollte man aufpassen, was die Betroffenen noch alles so anstellen um ihrer gerechten Strafe zu entgehen..
Ich sag nur: Beispiel USA.. Da fahr ich bestimmt nicht hin..
Aber da würden jetzt schon die Colts rauchen..
Egal, schlechte Nachrichten für die Freiheit..
Ich will das Gutachten des BKA sehen!
Wenn die sagen, das Pamphlet stelle “aus EUROPÄISCHER SICHT keinen Mordaufruf” dar, was heißt das???
Die europäische Überwachungskommission ECRI, Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz,www.coe.int/ecri gibt politische Empfehlungen an die nationalen Regierungen der EU. So z.B. Nr. 5 von ECRI:”Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung gegenüber Muslimen”:
Die Regierungen sollen,
-die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit die freie Religionsausübung(für Muslime) voll und ganz garantiert wird; in diesem Zusammenhang sollten insbesondere unnötige rechtliche oder administrative Hindernisse für den Bau einer ausreichenden Zahl von Gebetshäusern zur Ausübung des Islam und für seine Bestattungsriten ABGESCHAFFT werden.
Die Regierungen sollen
-eine Auseinandersetzung in den Medien und der Werbebranche anregen über das Bild, das sie von den islamischen und moslemischen Gemeinschaften vermitteln und über ihre Verantwortung in diesem Zusammenhang zur Vermeidung von Vorurteilen und einseitigen Informationen.
Die Regierungen sollen
-dafür Sorge tragen, dass die Wirksamkeit aller Maßnahmen zur Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung gegen Muslime ÜBERWACHT und BEWERTET wird!
Das und die Überwachungskommission EUMC, European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia, mit ähnlichen “Anweisungen”, waren die Grundlage für das neue “Gleichbehandlungsgesetz”.
Haben die BKA-Leute Anweisungen der korrupten EU-MED Kommission erhalten? Wer kann mir dieses Gutachten verschaffen?
Gute Nacht Rechtsstaat, gute Nacht Abendland…
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir müssen über die juristischen Möglichkeiten hinaus eine Art Gegenbewegung gegen die Moslemfreundlichen Elemente bzw. Personen innerhalb und außerhalb von Kirchen, staatlichen Einrichtungen etc. gründen, uns gegenseitig privilegieren, Mosems überall konsequent mit allen legalen Mitteln bekämpfen, Moslemfreundliche Deutsche ebenfalls bekämpfen und von allen Privilegien etc. ausschließen. Es ist Ihr gutes Recht, zu entscheiden, ob Sie Waren bei den ca. 70 bis 80 Millionen nicht vom Islam vereinnahmten Personen, Firmen etc. kaufen und so die drei Millionen Moslems bewußt aussperren aus ihrem Leben. Es ist Ihr gutes Recht, Moslems und Mosemfreundliche nicht auf Partys einzuladen, kein Geld zu wechsel, nicht Tipps zu geben, keine privaten Auskünfte (z.B. wo gehts zum Bahnhof? etc.) zu geben, keine sonstigen zwischenmenschlichen Betätigungen etc. zukommen zu lassen, sondern Moslems immer kalt auflaufen zu lassen. Halten Sie durch! Ich selbst habe angestellte Moslems im Selbstbedienungsladen in einem großem Kaufhaus als Bediener abgelehnt, mein Kfz. nicht von Moslems reparieren lassen, sondern einen Christen von der Werkstatt eingefordert mit der Drohung, sonst gehe ich zu der übergroßen Konkurrenz!, habe am Bahnhof fremde Touristen, die Auskunft haben wollten, vorher nach ihrer Religion gefragt und dann bei den Moslems die Auskunft abgelehnt!, zeige jeden Moslem (nicht die anderen!) bei jeder Kleinigkeit (z.B. Falschparken etc.) an, um den Alltagsärger der Moslemminderheit zu erhöhen, habe früher sogar während der Unizeit moslemfeindliche Streiche gespielt, und denke mir immer neue juristisch “wasserfeste” Gemeinheiten zu Lasten der Moslems aus. Wenn möglichst viele so leben, geht es den Moslems wirklich nicht gut in der Mehrheitsgesellschaft Deutschlands!
Liebe Grüße Mrs. Winter
Moslems sind bekanntlich schlechtes Bedienpersonal, LOL.
Satire? Satireversuch? Big Berta?
@ Hamster
“Satire? Satireversuch?”
Die Frage ist berechtigt, sie kann allerdings auch nur mit “misslungen” beantwortet werden. Aber auch ich entscheide mich dafür, den “Kauft nicht bei Juden”-Knüppel im Sack zu lassen und den Mantel des Schweigens über diesen unsäglichen Beitrag zu werfen.
War wohl ernstgemeint, traurig sowas.
“Kauft nicht bei Musels”
Da fällt mir eine kleine Geschichte ein. Ich habe einen völlig verblödeten Arbeitskollegen, der sich mit Freude Dokus über den 2. Weltkrieg rein zieht. Der kauft seine Schnecken nur beim deutschen Bäcker, obwohl die da teurer und auch nicht besser sind, als beim Türken nebenan. Da kauft nämlich immer ein anderer Kollege und dann sagt der Dödel immer: beim Türken kaufe ich nicht. Da habe ich ihn mal gefragt, woher er denn wüsste, welche Staatsangehörigkeit das Personal und der Eigentümer haben, worauf er trotzig wie ein kleines Kind sagte: “ICH weiß das!”. Der Witz ist ja: Der deutsche Bäcker (keine Kette) bekommt seine Waren hauptsächlich von einer türkischen Großbäckerei geliefert, während der türkische Bäcker seine Schnecken von einem deutschen Bäcker bekommt. Gesagt hat ihm das natürlich keiner und alle feiern jetzt stets mächtig ab, wenn der sich seine türkische Schnecke, die er für arisch hält, rein zieht.
Ansonsten ist das wohl keine Satire. Leider. Solche Leute gibt es tatsächlich, die bei der Werkstatt nach einem Christen verlangen. Ich frage mich nur, wie das aussieht? Werden Belege über die gezahlte Kirchensteuer verlangt? Muss man die 10 Gebote aufsagen?
@ Telegehirn
Sehr hübsche Geschichte, da werde ich mal den Hamster zitieren: “LOL”!
Das mit den 10 Geboten aufsagen gefällt mir auch. Sollte der – gottbehüte – atheistische Kfz-Mechaniker daran scheitern, dann kann man über den ganzen Hof brüllen: “Mit Autos kennst du dich vielleicht aus, aber mit dem rechten Glauben hapert es! Hebe dich hinweg, Satanas!”
Aber dann stellt ja immer noch die Frage, welche der beiden Versionen der 10 Gebote nun zur Reparatur berechtigen. Ach, die Welt ist voller Wirrköpfe und viel zu oft ist die Religion daran schuld.